Kliniken fordern bessere Krankenhausreform

Kliniken fordern bessere Krankenhausreform

Über 300 Mitarbeiter des Ortenau Klinikums beteiligten sich an zentraler Kundgebung in Berlin und einer „Aktiver Mittagspause“ vor der Betriebsstelle Ebertplatz in Offenburg

„Krankenhaus-Reform? – So nicht!“, unter diesem Motto haben sich heute (23. September 2015) über 300 Mitarbeiter des Ortenau Klinikums im Rahmen einer Kampagne der rund 2.000 Kliniken in Deutschland für Verbesserungen bei der derzeit diskutierten Krankenhausreform eingesetzt.

75 Klinikbeschäftigte nahmen an der zentralen Protestveranstaltung vor dem Brandenburger Tor in Berlin teil, zu der Teilnehmer aus Kliniken in ganz Deutschland angereist waren. Bei der Veranstaltung forderten unter anderen der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Thomas Reumann, der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, sowie der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus, Nachbesserungen bei der Reform, um eine faire Krankenhausfinanzierung, mehr Personal in den Kliniken und weniger Bürokratie zu erreichen.

Um die zentrale Veranstaltung in Berlin zu unterstützen, kamen auch rund 300 Mitarbeiter aller Häuser des Ortenau Klinikums, darunter Ärzte, Pflegekräfte und Vertreter der Klinikleitungen, um 13 Uhr zu einer 15-minütigen „Aktiven Mittagspause“ vor dem Ortenau Klinikum in Offenburg an der Betriebsstelle Ebertplatz zusammen. Mit Plakaten sowie rund 300 Luftballons mit Grußkarten und den Botschaften der Kampagne unterstrichen sie ihre Forderungen.

Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Manfred Lörch formulierte in seiner Begrüßung der Teilnehmer die wichtigsten Kritikpunkte der Kliniken an dem Reformvorhaben. Wenn die Politik mehr Qualität und mehr Patientensicherheit erreichen wolle, so müsse die Personalausstattung der Kliniken deutlich verbessert werden, so Lörch. Nur „gut bezahlte und attraktive Arbeitsplätze“ könnten den steigenden Personalbedarf in den Kliniken auf Dauer sichern. Viele vorgesehene Neuregelungen zur Krankenhausfinanzierung stünden dazu aber in „krassem Widerspruch“.

Allein durch die ersatzlose Streichung des erst 2013 eingeführten sogenannten Versorgungszuschlages würden den Krankenhäusern im Land rund 60 Millionen Euro fehlen. Diese Mittel, die rund 1.000 Stellen in der Pflege entsprächen, würden jedoch dringend für die Finanzierung des Personals gebraucht. Auch die vorgesehenen, „überzogenen Preisabschläge“ für zusätzliche Leistungen der Kliniken gingen letztlich zu Lasten des Personalbudgets. Eine gute Versorgung hänge auch davon ab, ob die Krankenhäuser in der Lage seien, in moderne Strukturen zu investieren. Trotz einiger Verbesserungen sei das „erforderliche Förderniveau aber noch nicht erreicht“, so Lörch.

Bei seiner Ansprache verwies Lörch auch auf ein breites Bündnis aus Krankenhausverbänden, Gewerkschaften, Berufs- und kommunalen Landesverbänden, das sich in Baden-Württemberg Mitte August gegen die Reform gebildet hat.

In einer gemeinsamen Erklärung erhebt das Bündnis Forderungen an die Bundesregierung, die den bundesweiten Protest widerspiegeln:

  • Es muss verhindert werden, dass durch Entzug finanzieller Mittel der Zwang zu Personalabbau entsteht.

Für das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) bedeutet das: Der Versorgungszuschlag muss voll erhalten bleiben. 

  • Die Kosten der aktuell beschäftigten Mitarbeiter müssen auch zukünftig gedeckt sein. 

Für das KHSG bedeutet das: Die Entgelte müssen so ausgestaltet werden, dass sie im gleichen Umfang steigen wie die Kosten der Krankenhäuser.

  • Zusätzliche Leistungen müssen so finanziert sein, dass die zusätzlichen Personal- und Sachkosten gedeckt werden.

Für das KHSG bedeutet das: Die bisherigen Abschläge dürfen nicht erhöht werden. 

  • Erst wenn diese Forderungen erfüllt sind und damit ein Personalabbau verhindert wird, macht ein Pflegestellenförderprogramm Sinn, mit dem gezielt Personal aufgebaut werden kann. Die aktuell vorgesehene Höhe ist allerdings angesichts des bestehenden Mangels an Pflegepersonal und den Herausforderungen durch die demographische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt absolut unzureichend. Zusätzliche Stellen müssen zu 100 Prozent finanziert werden.
  • Die Notfallambulanzen in den Krankenhäusern, die rund um die Uhr Patientinnen und Patienten hochwertig versorgen, sind seit Jahren massiv unterfinanziert. Diese Notfallleistungen müssen endlich kostendeckend bezahlt werden.
  • Grundsätzlich muss langfristig sichergestellt bleiben, dass die Versorgung mit Krankenhausleistungen als wichtige Leistung der Daseinsvorsorge nicht dem Markt oder der Marktmacht der Krankenkassen überlassen wird. Die Verantwortung der Bundesländer für die Krankenhausplanung darf nicht unterlaufen werden.
  • Die Investitionen sind auskömmlich zu finanzieren. 

Für das KHSG bedeutet das: Parallel zum Gesetzgebungsverfahren muss das Fördervolumen weiter aufgestockt werden.

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